Wenn Regulierung zum Risiko wird, wird pack3 zur Lösung.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026.
Sie betrifft Akteure, die Verpackungen produzieren, Produkte verpacken oder verpackte Waren vertreiben - unabhängig von Größe oder Branche.
Wir helfen Ihr Verpackungsportfolio auf die neuen Anforderungen auszurichten, Verpackungsdaten zu strukturieren und notwendige Anpassungen rechtzeitig umzusetzen.
Fehlende Konformitätserklärungen, nicht konforme Materialien oder ungeklärte Zuständigkeiten können Marktzugang und Lieferfähigkeit gefährden. Häufig fehlt es nicht am Willen, sondern an Expertise, Kapazitäten und einem klaren ersten Schritt.
Genau das liefert pack3.
Wir sind keine klassische Beratung - wir sind die, die bleiben, bis alles läuft:
Digitale Strateg:innen
Wir helfen, Anforderungen zu erfassen, priorisieren, umzusetzen und zu pflegen – von der Analyse bis zur vollständigen Integration.
Change-Begleiter:innen
Wir schaffen Überblick und klare Verantwortlichkeiten. Veränderung gelingt nur mit Beteiligung, Orientierung und Systemverständnis.
Verpackungs-Compliance
Wir behalten gesetzliche Vorgaben im Blick und schaffen tragfähige Lösungen, um Risiken für Marktzugang, Sanktionen und Reputationsschäden frühzeitig zu reduzieren.
Wir verstehen Verpackung - seit über 20 Jahren.
Wir verbinden fundiertes Verpackungs-Know-how aus dem Tagesgeschäft mit datenbasierten Strategien und praxisnahen Lösungen. Wir entwickeln Verpackungskonzepte, die regulatorische, ökologische und wirtschaftliche Anforderungen zusammenbringen, decken Optimierungspotenziale auf und begleiten die Umsetzung. pack3 liefert nicht nur Strategien, sondern echte Resultate.
Wir haben Unternehmen durch komplexe Regulierungswellen geführt - und tun es wieder. Mit einem Plan, der trägt. Mit einer Lösung, die wirkt. Und mit Haltung, die bleibt.
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Neue Anforderungen an Verpackungen, Herstellerverantwortung, Lieferketten und Produktdaten - von PPWR und EUDR bis zum Digitalen Produktpass.
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Einschränkungen des Marktzugangs
Verkaufsverbote oder Rückrufe
Bußgelder und weitere Sanktionen
Zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen
Vertrauens- und Reputationsverluste
Schon eine fehlende Pflichtkennzeichnung kann die Verkehrsfähigkeit eines Produkts gefährden.
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Die PPWR verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße festzulegen. Art und Höhe richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.